Sollte ich mittwochs und freitags keine Außentermine, Schulungen und längere Gespräche wahrnehmen,
bin ich auch an diesen Tagen telefonisch für Sie erreichbar.
Persönliche Termine im Büro sind nach vorheriger Terminvereinbarung kurzfristig möglich.
Bitte wenden Sie sich außerhalb der Servicezeiten, insbesondere bei Notfällen,
wie z.B. Rohrbrüche, an den entsprechenden Notdienst,
den Sie u.a. auf den Aushängen im Hausflur finden.
Am
01.09.2022
ist
die
Verordnung
zur
Sicherung
der
Energieversorgung
über
kurzfristig
wirksame
Maßnahmen
EnSikuMaV
in
Kraft
getreten.
Die
Verordnung
zielt
darauf
ab,
den
Energieverbrauch
durch
gezielte
Einsparmaßnahmen
zu
senken
und
damit
den
Eintritt
einer
Gasmangellage
in
den
kommenden
Monaten
zu
verhindern.
Auch
Sie
können
einen
wichtigen
Beitrag
leisten.
Selbst
kleine
Veränderungen
wie
das
Absenken
Ihrer
Raumtemperatur
um
1
Grad
kann
eine
Einsparung
m
ca.
6%
bewirken.
Weitere
leicht
umsetzbare
Tipps
finden
Sie
zum
Beispiel
auf
folgender
Webseite: www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/strom-sparen/strom-sparen-im-haushalt-einfache-tipps-10734.